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Konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips.

Die gesetzlichen Vorschriften übertragen die Verantwortung für das Recycling von Verpackungen konsequent auf Hersteller und Inverkehrbringer.


Von zentraler Bedeutung für die deutsche Abfallgesetzgebung ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). 1996 verabschiedet, trat es an die Stelle des bis dahin geltenden „Gesetzes zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen“. Das KrW-/AbfG regelt den Umgang mit Abfällen und deren Entsorgung.

 

Die Verpackungsverordnung (VerpackV) konkretisiert und vervollständigt die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes im Bereich des Verpackungsrecyclings. Die Bestimmungen der VerpackV waren richtungsweisend für das deutsche KrW-/AbfG und für die Europäische Verpackungsrichtlinie und sind beispielhaft für die konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips.

 

Die Europäische Verpackungsrichtlinie von 1994 beinhaltet übergeordnete Rahmenbedingungen, die von allen Mitgliederstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umgewandelt werden müssen. Die darüber hinausgehenden durch die EU-Kommission erlassenen Richtlinien zum Thema Abfall sind ebenfalls für alle EU-Staaten bindend.

 




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