Quoten für Europa.
Die im Dezember 1994 in Kraft getretene Europäische Verpackungsrichtlinie harmonisiert die Rechtslage der Mitgliedsstaaten zur Vermeidung und Verwertung von Verpackungsmaterialien.
Die EU-Richtlinie setzt die Rahmenbedingungen zur Förderung der Abfallvermeidung und des Recyclings fest. Der Grad der Umsetzung bleibt dem jeweiligen Mitgliedsstaat überlassen. Die vorgeschriebenen Verwertungsquoten sind allerdings verbindlich. Zur Erfüllung dieser Quoten müssen europaweit Rücknahmesysteme eingerichtet werden.

