EU für Wettbewerb.
Mit der am 20. April 2001 getroffenen Entscheidung untersagte die Kommission der Duales System Deutschland AG, allein für das Aufdrucken des Zeichens „Der Grüne Punkt“ ein Lizenzentgelt von Herstellern zu verlangen. Sie bestimmte, dass ein Hersteller, der nachweisen kann, dass sein Produkt in Deutschland von einem anderen Systemanbieter entsorgt wird, keine Zahlung an die DSD AG leisten muss. Die Zahlung von Lizenzentgelten eines Herstellers ist demnach mit der tatsächlich erbrachten Leistung verbunden. Damit erfolgte die grundlegende Weichenstellung zur Öffnung des Marktes für Selbstentsorgersysteme und duale Entsorgungssysteme (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Sache COMP D3/34493 – DSD).

