
Ausdruck der Seite: EKO-PUNKT > Das System > Rechtliche Grundlagen > Kreislaufwirtschafts-/
Abfallgesetz
Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen.
Im Oktober 1996 ist das deutsche Abfallrecht um das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) erweitert worden. Es regelt den Umgang mit Abfällen, klärt die Grundprinzipien der Kreislaufwirtschaft und bezieht Hersteller von Gütern in die Produktverantwortung ein. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz steht auf drei Säulen: Abfälle vermeiden, unvermeidbare Abfälle hochwertig verwerten und nicht verwertbare Abfälle beseitigen. Die Vermeidung von Abfall hat demnach Vorrang vor der Verwertung, die Verwertung vor der Beseitigung. Die bereits im Verpackungsbereich verankerten Prinzipien der Eigenverantwortung werden konsequent auf Konsum- und Gebrauchsgüter übertragen. Die Verantwortlichkeit endet nicht bei der Herstellung, sondern umfasst ebenfalls die Rücknahme und Verwertung von Abfällen.
Das deutsche Abfallrecht ist in ganz erheblichem Umfang durch das europäische Recht – so zum Beispiel durch die Europäische Verpackungsrichtlinie – geprägt.
