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Das Fundament des dualen Systems.

Am 12. Juni 1991 trat in Deutschland die „Verordnung zur Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen“ – kurz VerpackV – in Kraft. Grundanliegen der Verpackungsverordnung ist es, Hersteller und Vertreiber nach dem Verursacherprinzip zur Rücknahme und Verwertung gebrauchter und restentleerter Verkaufsverpackungen zu verpflichten. Die im Jahr 2008 novellierte und derzeit geltende Fassung der VerpackV bildet die Grundlage des dualen Systems EKO-PUNKT®. Hersteller und Vertreiber, die sich dem dualen System EKO-PUNKT® anschließen, erfüllen damit ihre Beteiligungspflicht. Die Tätigkeit von EKO-PUNKT® wird durch den jährlichen Mengenstromnachweis dokumentiert, der gegenüber den Landesumweltministerien zu erbringen ist. Das vom Gesetzgeber gesetzte Ziel der Abfallvermeidung wird mit der Verordnung erreicht. Seit Inkrafttreten der VerpackV ist das Aufkommen von Verkaufsverpackungen deutlich zurückgegangen.

 

Weitere Informationen

 

Verpackungs-
verordnung




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