Große oder kleine Mengen? Mit uns liegen Sie immer richtig!
EKO-PUNKT® ist für jeden ein starker Partner – auch für Inverkehrbringer von kleinen Mengen.
Die Verpackungsverordnung unterscheidet nicht zwischen „kleinen“ oder „großen“ Verpflichteten. Eine sogenannte Bagatellgrenze ist im Gesetz nicht vorgesehen. Jeder Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen ist also verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen. Gerne unterbreiten wir auch den Interessenten ein Angebot, die nur kleine Mengen an Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, wie beispielsweise Betreibern von Onlineshops.
