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Sie möchten Ihren Kunden erstklassigen Service bieten?

Wir auch!

Wir haben einen speziellen Vertrag entwickelt, mit dem Verpackungsmittelhersteller „herkömmliche Verkaufsverpackungen“ für Ihre Kunden (vor-)lizenzieren können.

Anders als bei Serviceverpackungen scheidet bei „herkömmlichen“ Verkaufsverpackungen eine (Vor-) Lizenzierung durch den Verpackungsmittelhersteller grundsätzlich aus. Der Gesetzgeber gestattet allerdings, dass der Verpackungsmittelhersteller oder ein anderes Unternehmen die Verpackungen für den Erstinverkehrbringer als sog. Dritter (§ 11 VerpackV) lizenziert. EKO-PUNKT® hat hierzu ein vertragliches Konzept entwickelt, das dem Verpackungsmittelhersteller ermöglicht, „vor“-lizenzierte Verpackungen an seine Kunden abzugeben – unter 100%iger Beachtung der Regeln der VerpackV. Sollten Sie an diesem Angebot interessiert sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.




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