Sie möchten Ihren Kunden erstklassigen Service bieten?
Wir auch!
Wir haben einen speziellen Vertrag entwickelt, mit dem Verpackungsmittelhersteller „herkömmliche Verkaufsverpackungen“ für Ihre Kunden (vor-)lizenzieren können.
Anders als bei Serviceverpackungen scheidet bei „herkömmlichen“ Verkaufsverpackungen eine (Vor-) Lizenzierung durch den Verpackungsmittelhersteller grundsätzlich aus. Der Gesetzgeber gestattet allerdings, dass der Verpackungsmittelhersteller oder ein anderes Unternehmen die Verpackungen für den Erstinverkehrbringer als sog. Dritter (§ 11 VerpackV) lizenziert. EKO-PUNKT® hat hierzu ein vertragliches Konzept entwickelt, das dem Verpackungsmittelhersteller ermöglicht, „vor“-lizenzierte Verpackungen an seine Kunden abzugeben – unter 100%iger Beachtung der Regeln der VerpackV. Sollten Sie an diesem Angebot interessiert sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
