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Sie finden das Erstellen einer Vollständigkeitserklärung

kompliziert? Wir helfen Ihnen dabei!

Werden definierte Mengen überschritten, wird die Erstellung einer Vollständigkeitserklärung notwendig.

Vertreiber von Verpackungen müssen die in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen in einer sogenannten Vollständigkeitserklärung (VE) angeben, wenn sie

 

  • mindestens 80 Tonnen Glas oder

 

  • mindestens 50 Tonnen Papier oder

 

  • mindestens 30 Tonnen Leichtverpackungen

 

in Verkehr bringen. Die VE umfasst Angaben für Verkaufsverpackungen, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Materialarten. Zusätzlich müssen die Unternehmen die Verpackungen aufführen, die sie mit Branchenlösungen entsorgen, und solche, die bei gewerblichen Stellen anfallen. Außerdem muss angegeben werden, welche Mengen an Verpackungen bei den dualen Systemen lizenziert werden. Die VE muss bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) hinterlegt werden.

 

Sie sind dazu verpflichtet, eine Vollständigkeitserklärung zu erstellen? Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich. Sprechen sie uns an! Kontakt




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