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Gemeinsam können wir nur gewinnen. Denn zusammen sorgen wir für den Erfolg des dualen Systems. |
Gemeinsame Nutzung bestehender Entsorgungseinrichtungen.
Zusätzlich zu der Abstimmung mit den Kommunen schließt EKO-PUNKT® mit den vor Ort tätigen öffentlichen oder privaten Entsorgungsunternehmen Vereinbarungen über die Mitbenutzung ab. Diese Einigung ist Voraussetzung für die nötigen Feststellungsbescheide in den einzelnen Bundesländern. Sie erhalten als Betreiber der Entsorgungseinrichtungen für die Mitnutzung durch EKO-PUNKT® ein vertraglich geregeltes Entgelt. Die Entsorger fahren die verbrauchernahen Sammelstellen an und holen die bereitgestellten gebrauchten Verpackungen ab. Die gesammelten Materialien werden in Sortier- und/ oder Aufbereitungsanlagen gebracht, um sie anschließend getrennt nach Fraktionen der Wiederverwertung zuzuführen.
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