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Gemeinsame Nutzung bestehender
Entsorgungseinrichtungen

Zusätzlich zu der Abstimmung mit den Kommunen schließt EKO-PUNKT® mit den vor Ort tätigen öffentlichen oder privaten Entsorgungsunternehmen Vereinbarungen über die Mitbenutzung ab. Diese Einigung ist Voraussetzung für die nötigen Feststellungsbescheide in den einzelnen Bundesländern.

Vorteile für Entsorger

Sie erhalten als Betreiber der Entsorgungseinrichtungen für die Mitnutzung durch EKO-PUNKT® ein vertraglich geregeltes Entgelt. Die Entsorger fahren die verbrauchernahen Sammelstellen an und holen die bereitgestellten gebrauchten Verpackungen ab. Die gesammelten Materialien werden in Sortier- und/oder Aufbereitungsanlagen gebracht, um sie anschließend getrennt nach Fraktionen der Wiederverwertung zuzuführen.

Ihr Ansprechpartner

Bei technischen Fragen zum Portal (Registrierung, Upload von Dateien, Systemvoraussetzungen etc.) oder zu Mengenbilanzen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter unter 02306 106-965.

Störer Mitbenutzungsquote



Login-Bereich Entsorgerportal

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