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EKO-PUNKT® gehört zu REMONDIS. Damit ist bundesweite Flächendeckung für Branchenlösungen garantiert
Erstinverkehrbringern von solchen Verkaufsverpackungen, die an Stellen anfallen, die dem privaten Haushalt gleichzusetzen sind, eröffnet die 5. Novelle der Verpackungsverordnung eine besondere Möglichkeit zur Organisation der Rücknahme dieser Verpackungen. Sie dürfen einen Dritten, der eine Branchenlösung betreibt, mit der Rücknahme beauftragen.

Wir haben direkten Zugriff auf die weitreichenden Kapazitäten der REMONDIS-Gruppe
Vor dem Start einer Branchenlösung muss dem Dritten zunächst durch einen Sachverständigen die Erfüllung der organisatorischen und abwicklungstechnischen Vorschriften bescheinigt werden. Anschließend ist die Branchenlösung bei den zuständigen Landesumweltministerien anzuzeigen. EKO-PUNKT® hat diese Voraussetzungen erfüllt. Das ist von einem unabhängigen Institut, das seit vielen Jahren erfahren im Verkaufsverpackungsmarkt ist und anerkannt strenge Maßstäbe anlegt, festgestellt und bescheinigt worden.
Für Verkaufsverpackungen, die im Rahmen einer Branchenlösung zurückgenommen wurden, sind die gesetzlichen Verwertungsquoten zu erfüllen. Scheitert dieser Nachweis, entfällt die Suspendierung und die betroffenen Verpackungsmengen müssen bei einem dualen System „nachlizenziert“ werden. Es empfiehlt sich daher, gut zu prüfen, wessen Branchenlösung Sie vertrauen. Schlechte Branchenlösungen sind leider teuer – und zwar im Nachhinein! Besonders kritisch sollte geprüft werden, in welchem Umfang Verkaufsverpackungen an Branchenlösungen teilnehmen können. Dies kann individuell ermittelt werden, falls die Vertriebswege und Anfallstellen eindeutig bekannt sind. Ist dies nicht der Fall, so kann auf eine von EKO-PUNKT® vorgehaltene wissenschaftliche Studie zurückgegriffen werden.
EKO-PLUS ist für Sie die beste Lösung – nehmen Sie einfach Kontakt auf, wenn Sie mehr wissen wollen
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