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Befüllte Serviceverpackungen können vom Verpackungsmittelhersteller vorlizenziert werden
Serviceverpackungen sind Verkaufsverpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen. Wir übernehmen gerne die Lizenzierung.
Vereinfacht gesagt handelt es sich um eine Serviceverpackung, wenn ein Verkäufer die Ware erst unmittelbar vor der Übergabe an den Verbraucher verpackt. Beispiele sind: Faltschachteln oder Schalen für den Verzehr von Speisen, Getränkebecher für den Ausschank, Tragetaschen oder Beutel. Serviceverpackungen können, anders als „herkömmliche“ Verkaufsverpackungen, durch den Verpackungsmittelhersteller vorlizenziert werden, so dass der Erstinverkehrbringer bereits lizenziertes Verpackungsmaterial vom Verpackungsmittelhersteller erwerben kann.
Wenn Sie sich zum Thema Lizenzierung von Serviceverpackungen informieren möchten, steht Ihnen unser Fachpersonal gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die Fragen
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