Springen Sie zur Hauptnavigation

Springen Sie zum Hauptinhalt

Sie befinden sich hier: EKO-PUNKT > Wissen > Wie sieht die Rechtslage aus?



Nebennavigation



Logo
Suche starten

Bildleiste



Die gesetzlichen Vorschriften übertragen die Verantwortung für das Recycling von Verpackungen konsequent auf Hersteller und Inverkehrbringer

Hauptnavigation



Hauptinhalt



Wie sieht die Rechtslage aus?

Damit Abfälle nicht überhandnehmen und beliebig weggeschafft werden, gibt es klare Bestimmungen. So regulieren verschiedene Richtlinien die Neuproduktion von Verpackungen. Außerdem ist in ihnen festgelegt, wer für Rücknahme und Recycling verantwortlich ist. Ziel der Verordnungen ist vor allem die Schonung wertvoller Ressourcen sowie eine Vermeidung übermäßigen CO2-Ausstoßes.

Konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Verpackungsverordnung
EU-Verpackungsrichtlinie

Fußzeile und Copyright



Hotline: 0180 208 0 208 – 0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk max. 0,42 €/Min. | © 2013 REMONDIS AG & Co. KG