Das Verpackungsgesetz enthält für Online-Shops einige wichtige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten. Einer betrifft das Thema Verpackungsentsorgung. Früher gab es für OnlineShops die Möglichkeit, eine Verpackungslizenzierung zu umgehen, indem man den Kunden eine Rücknahmegarantie für Verpackungen anbot. In der Praxis wurde diese aber so gut wie nie wahrgenommen. Stattdessen warf der Kunde die Verpackung einfach weg. Das Verpackungsmaterial gelangte also in den Aufbereitungsprozess, ohne dass der Inverkehrbringer wie ursprünglich geplant an den Kosten beteiligt war. Um dem einen Riegel vorzuschieben, gilt zum 01.01.2019: Online-Shops, die ihre Ware auf Plattformen wie eBay verkaufen, sind verpflichtet, ihre Verpackungen zu lizenzieren oder nachweislich bereits lizenzierte Verpackungen zu verwenden.
Material Papier, Pappe, Karton |
Menge (jährlich) 50 kg |
Preis (jährlich) 35 Euro netto |
Material Papier, Pappe, Karton / Kunststoff |
Menge (jährlich) 50 kg / 15 kg |
Preis (jährlich) 50 Euro netto |
Wichtig für Online-Shops: Auch Füllmaterial wie Polsterfolie oder Styropor zählt als lizenzierungspflichtige Verpackung.
Betroffen von der im Verpackungsgesetz vorgeschriebenen Lizenzierung sind auch Online-Shops, die nur im kleinen oder kleinsten Maße Handel treiben. Ob der Verkauf über ein eigenes Shop-System oder über ein Portal erfolgt, spielt dabei keine Rolle. Ausgenommen von der Lizenzierungspflicht sind lediglich Privatverkäufer, die zum Beispiel auf eBay aktiv sind. Aber Achtung: Auch hier ist die Grenze zum gewerblichen Shop-Betreiber und damit zur Lizenzierungspflicht als Erstinverkehrbringer von Versandverpackungen schneller erreicht, als man denkt. Schon der Verkauf mehrerer Exemplare ein und desselben Produkts kann dazu führen, dass ein unternehmerisches Handeln vorliegt
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