Mit Verpackungslizenzierungen ist es wie mit allem im Leben: eigentlich ganz einfach, wenn man nur weiß, wie es geht. Die Antworten auf am häufigsten gestellte Fragen zu den Themen Verpackungsgesetz, duales System und EKO-PUNKT haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Sollten trotzdem noch Fragen bleiben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da. Kontakt
Das Verpackungsgesetz als PDF
Ein duales System in der Abfallwirtschaft ist ein behördlich festgestelltes Sammelsystem, das sicherstellt, dass gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen, die beim Endverbraucher anfallen, in ganz Deutschland flächendeckend kostenfrei entsorgt werden. Es trägt die Bezeichnung „dual“, da neben der Restmülltonne ein Sammelsystem für Verpackungsabfälle zur Verfügung gestellt wird – die Gelbe Tonne oder der Gelbe Sack.
Das Verpackungsgesetz setzt mehrere EU-Richtlinien um und hat das Ziel, Verpackungen zu vermeiden oder zu verringern bzw. wiederzuverwenden. Es verpflichtet Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Verpackungen, sich an deren Rückführung und Recycling zu beteiligen. Das Verpackungsgesetz ist Nachfolger der bis zum 31.12.2018 gültigen Verpackungsverordnung und soll dem dualen System zu mehr Effizienz und Transparenz verhelfen. Letztlich sollen dadurch die Recyclingquoten für alle Verpackungsmaterialien signifikant erhöht werden.
Verpackungen sind Produkte zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren. Aus welchem Material Verpackungen hergestellt werden, ist für die Definition des Begriffs „Verpackung“ unerheblich.
Das VerpackG unterscheidet:
a) Verkaufsverpackungen und Umverpackungen
Verkaufsverpackungen sind letztlich alle Verpackungen, die der Endverbraucher erhält. Dazu gehört auch die Verpackung, mit der die Ware an den Endverbraucher versendet wird.
Umverpackungen sind Verpackungen, die als zusätzliche Verpackung zur Verkaufsverpackung verwendet werden und die nicht aus Gründen der Hygiene, der Haltbarkeit oder des Schutzes der Ware erforderlich sind.
b) Transportverpackungen
Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, sie vor Transportschäden schützen oder die aus Sicherheitsgründen verwendet werden und beim Vertreiber
anfallen.
Bei Verkaufsverpackungen werden drei Materialfraktionen unterschieden: Glas, Papier/Pappe/Karton und Leichtverpackungen. Aluminium, Weißblech, Kunststoff und Verbunde zählen zu den Leichtverpackungen. Wichtig: Lizenzierungspflichtig sind laut Verpackungsgesetz nicht nur Verpackungen selbst, sondern auch Füllmaterialien und sogar Klebebänder.
Was die Lizenzierung anbelangt, ist die Antwort schnell gegeben: ganz einfach mit uns. Wir haben Verträge mit Anbietern des dualen Systems und können Ihnen so über Mengenbündelung besonders günstige Konditionen für die Lizenzierung Ihrer Verpackungen anbieten. Das Ganze schnell und unkompliziert. Über die Lizenzierung hinaus gibt es für Sie allerdings eine weitere Verpflichtung. Sie müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister anmelden. Diese Anmeldung muss persönlich erfolgen und kann nicht von EKO-PUNKT übernommen werden. Mehr hierzu auf: verpackungsregister.org
EKO-PUNKT ist Komplettdienstleister für Verpackungslizenzierung. Wir übernehmen für unsere Kunden sämtliche Aufgaben, die im Zuge der Lizenzierung anfallen. EKO-PUNKT entsorgt Ihre Transportverpackungen günstig und zuverlässig in ganz Deutschland. EKO-PUNKT konzipiert und betreibt Rücknahmesysteme für Ihre Produkte, um eine optimale Entsorgung sicherzustellen. EKO-PUNKT vermittelt Ihnen Kontakt zu allen Leistungen in der REMONDIS-Gruppe.
Im Prinzip schon. Oberstes Kriterium ist jedoch, ob die Verpackung beim Endverbraucher ankommt. Unter Umständen kann dies auch bei Umverpackungen der Fall sein. Dann werden laut Verpackungsgesetz auch diese als Verkaufsverpackungen eingestuft und müssen entsprechend lizenziert werden. Außerdem wichtig: Lizenzierungspflichtig sind laut Verpackungsgesetz nicht nur Verpackungen selbst, sondern auch Füllmaterialien oder Packband.
Grundsätzlich ist jeder Inverkehrbringer von Verpackungen, die beim Endverbraucher landen, zur Lizenzierung verpflichtet. Und zwar unabhängig von der Materialmenge. Ausgenommen sind Privatverkäufer – zum Beispiel auf eBay. Außerdem gibt es die Möglichkeit, bereits lizenzierte Verpackungen zu verwenden. Diese müssen dann vom Verwender nicht ein weiteres Mal lizenziert werden. Allerdings muss der Verwender eine existierende Lizenzierung der Verpackungen nachweisen können, was in der Praxis schwierig bis unmöglich ist.
Ein Endverbraucher ist nach dem Verpackungsgesetz derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiterverkauft. Das können sowohl private Haushalte sein als auch gewerbliche Anfallstellen.
Wenn Sie nichtlizenzierte Verpackungen versenden, kann das rechtliche Folgen haben. Zum einen müssen Sie mit wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Zum anderen drohen Bußgelder. Grundsätzlich ist es möglich, bei einer Verletzung der Lizenzierungspflicht zur Verantwortung gezogen zu werden. Das liegt vor allem daran, dass im Zuge des neuen Verpackungsgesetzes die Zentrale Stelle Verpackungsregister eingerichtet wurde, über die die Daten der lizenzierten Unternehmen für jedermann einsehbar sind.