Wir sind in der Lage, alle Prüfungen vorzunehmen, die zur Definition der Recyclingfähigkeit vonnöten sind. Neben NIR-Prüfungen, wie sie in Sortieranlagen durchgeführt werden, machen wir bei Bedarf auch chemisch-physikalische Analysen. Zum Beispiel, um bestimmte Recyclingunverträglichkeiten aufgrund von Klebeetiketten, Silikonkomponenten oder Fremdkunststoffen zu ermitteln. Hierbei halten wir uns strikt an den Mindeststandard von ZSVR und Umweltbundesamt. Ob eine chemisch-physikalische Prüfung erforderlich ist, hängt unter anderem davon ab, welche Informationen zur Verpackung uns zur Verfügung stehen. Grundsätzlich gilt: Je umfassender und aussagekräftiger die uns vorliegenden Materialspezifikationen des Verpackungsherstellers, desto weniger aufwändig die Prüfung der Recyclingfähigkeit und desto günstiger für Sie als Auftraggeber. Es lohnt sich also, uns so viele qualifizierte Informationen wie möglich zukommen zu lassen. Wichtig dabei ist, dass die Spezifikationen eindeutig den eingesandten Verpackungen zugeordnet werden können.