15.07.2025 – Spitzenverbände appellieren an Bundesumweltministerium – Umsetzung der PPWR soll auf den 1. Januar 2027 verschoben werden
Eine breite Allianz deutscher Branchenverbände aus der Entsorgungs-, Verpackungs- und Konsumgüterwirtschaft warnt vor erheblichen Umsetzungsrisiken der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR). In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesumweltminister Carsten Schneider sprechen sich die Unterzeichner für eine Verschiebung des Inkrafttretens vom derzeit geplanten 12. August 2026 auf den 1. Januar 2027 aus.
Begründung der Forderung
Die Verbände befürchten massive rechtliche und operative Probleme durch ein Inkrafttreten „mitten im Geschäftsjahr“. Ein unterjähriger Systemwechsel würde:
- zwei Rechtsregime parallel zur Anwendung bringen,
- zentrale Begriffe wie „Hersteller“ oder „Erzeuger“ im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verunsichern,
- und zu ungeklärten Zuständigkeiten sowie Zahlungsausfällen führen.
Zusätzlich herrscht auf EU- und Bundesebene mangelnde Rechtsklarheit:
- Das nationale Umsetzungsgesetz wird nicht vor Mitte 2026 erwartet.
- Auslegungsfragen zu Verpackungsdefinitionen, Quoten oder Systempflichten sind noch nicht abschließend geregelt.
- Für Kommunen und Systembetreiber ist somit keine belastbare Planung möglich – weder für Verträge noch für Mengenprognosen oder Entgeltkalkulationen.
Risiken für Wirtschaft und Kreislaufwirtschaft
Die Branchenallianz betont, dass ein unterjähriger Start zu doppeltem Aufwand und erhöhten Kosten führen würde:
- Parallele Verträge und Abrechnungen,
- zusätzliche Datenmeldungen,
- unklare Finanzierungsmechanismen für kommunale Leistungen wie die Containerreinigung oder Abfallberatung.
Im schlimmsten Fall droht eine Destabilisierung etablierter Entsorgungsstrukturen und der Zusammenbruch funktionierender Kreislaufsysteme.
Wer steht hinter dem Appell?
Unterzeichner des Schreibens sind unter anderem:
- der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE),
- der Handelsverband Deutschland (HDE),
- die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE),
- die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK),
- der bvse, GKV sowie der Milchindustrie-Verband.
Auch in anderen EU-Mitgliedstaaten existieren vergleichbare Herausforderungen. Die Verbände schlagen vor, dass Deutschland eine koordinierende Rolle auf EU-Ebene übernimmt, um einheitliche Übergangsregelungen und eine realistische Zeitschiene zu ermöglichen.
Zielsetzung der PPWR
Die neue Verpackungsverordnung wurde am 22. Januar 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Die vollständige Geltung ist aktuell für den 12. August 2026 vorgesehen. Ziele sind unter anderem:
- Bis 2030 sollen alle Verpackungen recyclingfähig oder wiederverwendbar sein,
- Einführung von Rezyklateinsatzquoten (z. B. 35 % bei bestimmten Kunststoffverpackungen),
- Förderung von Mehrwegsystemen in Gastronomie und Einzelhandel.
Viele technische Details werden aktuell in Delegierten Rechtsakten und Durchführungsverordnungen auf EU-Ebene weiter spezifiziert – zum Beispiel Definitionen von Verpackungskategorien oder Nachweispflichten.
Fazit: Verschiebung als Voraussetzung für eine geordnete Umsetzung
Die Allianz fordert, die PPWR erst ab dem 1. Januar 2027 anzuwenden, um:
- eine rechtssichere und ökonomisch tragfähige Einführung zu ermöglichen,
- unnötige Bürokratie zu vermeiden,
- und die Kreislaufwirtschaft strukturell abzusichern.
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Autor
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Quellen: EUWID Recycling; Orbis Europe: FAQ zur PPWR, kompakt-verpackt.de: Das müssen Unternehmen jetzt wissen, EU-Kommission: Originalverordnung im Amtsblatt
Bildnachweis: KI-generiert (DALL·E, OpenAI)