Hier finden Sie alle EKO-Punkt-Niederlassungen wahlweise als Karten- oder Listendarstellung. Kontaktinformationen inklusive.
Entdecken Sie die Welt von REMONDIS mit rund 800 Niederlassungen und Beteiligungen in über 30 Staaten Europas, Afrikas, Asiens und Australiens.
Unboxing mit EKO-PUNKT.
Das steckt im neuen Verpackungsgesetz
Sie möchten wissen, was das jüngste Überraschungspaket an Gesetzesnovellierungen bringt? Wir halten Sie auf dem Laufenden und haben auch sonst auf alle Fragen die passenden Antworten parat.
Wie umfangreich das Thema Verpackungen, Lizenzierung und Nachhaltigkeit ist, weiß jeder, der sich mal auf die offizielle Website der Zentralen Stelle Verpackungsregister begeben hat. Wir von EKO-PUNKT möchten Sie einerseits umfassend informieren, andererseits aber auch nicht mit Inhalten erschlagen. Schließlich soll das Thema Verpackungsmanagement für Sie durch uns so einfach wie möglich werden. Deshalb haben wir uns bei den Inhalten unserer Website ganz bewusst auf das Wichtigste konzentriert. Das gilt auch für die hier zusammengetragenen FAQ. Sollten Sie eine gesuchte Info hier nicht finden, beraten wir Sie jederzeit gerne persönlich. Denn das verstehen wir unter echter Hilfe. Per E-Mail Kontakt aufnehmen oder anrufen unter T +49 221 964897-62
Nicht nur Wissen zum Nachlesen. Sondern auch zum Vorausschauen
Wir wollen Ihnen in diesem Kapitel auch immer wieder Wissenswertes präsentieren, das über klassische FAQ hinausgeht. In Richtung Zukunft quasi.
Ein Beispiel hierfür ist die Initiative HolyGrail 2.0 des europäischen Markenverbands. Die Idee: Verpackungen mit digitalen Wasserzeichen versehen und somit alle Informationen zum Material und zur Recyclingfähigkeit maschinell auslesbar und dadurch die Verpackungen besser sortierbar machen. Aktuell laufen hierzu erste Test- und Feldprojekte in Deutschland und Frankreich. Auf jeden Fall ein spannendes Thema, dessen Entwicklung wir für Sie weiter im Blick behalten werden. Alles hierzu finden Sie hier in der englischsprachigen Präsentation
Pioneering Digital Watermarks
Neue Verfahren auf dem Vormarsch. Und in der Erprobungsphase
HolyGrail 2.0 fällt in die Kategorie der sogenannten mathematischen bzw. digitalen Verfahren zum besseren Recycling. Die Technologie hat nachweislich Mehrwerte und ist – anders als experimentelle Verfahren wie beispielsweise das Zerlegen von PET durch Bakterien – ausgereift. Es gibt aber auch Kritikpunkte. Insbesondere hohe Umstellungskosten für Industrie und Recyclingwirtschaft stoßen auf Vorbehalte. Hier muss man sicherlich abwarten, wo die Reise hingeht. Fakt ist: Es tut sich einiges im Bereich der Recyclingtechnologien. Im Folgenden eine Übersicht der Marktsituation mit Kurzbeschreibungen und -bewertungen der jeweiligen Ansätze.
Duale Systeme haben die Aufgabe, die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung von durch Verbraucher entsorgter systembeteiligungspflichtiger Verpackung zu regeln. Das Angebot der Dualen Systeme ist in Deutschland privatwirtschaftlich angelegt. Es gibt also einen Wettbewerbsmarkt, in dem mehrere Anbieter konkurrieren. Einer davon ist EKO-PUNKT aus der REMONDISGruppe.
EKO-PUNKT gehört zur REMONDIS-Gruppe und hat damit die Größe und Kompetenz eines der international größten Kreislaufwirtschaftsunternehmen im Rücken. Für Kunden bedeutet das höchste Gewährleistung von Qualität und vor allem Zukunftssicherheit. Der Markt der Dualen Systeme in Deutschland ist hart umkämpft. Über kurz oder lang werden sich ganz sicher nicht alle der aktuell über zehn Anbieter behaupten können. EKO-PUNKT wird aber ganz sicher zu den bleibenden Anbietern zählen. Zudem hat EKO-PUNKT als Kompetenzzentrum Verpackung neben der Lizenzierung noch diverse andere Services entlang der kompletten Wertschöpfungskette von Verpackungen zu bieten. Circular Contracting, Rezyklatlieferung und Prüfung der Recyclingfähigkeit zum Beispiel.
Jede Verpackung, die beim Endverbraucher landet und von diesem haushaltsnah entsorgt wird, muss lizenziert, also an einem Dualen System beteiligt werden. Der Gesetzgeber unterscheidet formell nach Verkaufsverpackungen (zum Beispiel Shampooflaschen), Umverpackungen (zum Beispiel Folie zur Bündelung mehrerer Getränkeflaschen), Serviceverpackungen (zum Beispiel Pizzakarton) und Versandverpackungen (zum Beispiel Karton für Online-Versand). Diese Unterscheidung ist insofern hinfällig, als alle diese Verpackungsarten lizenzierungspflichtig sind. Auch Füllmaterial – beispielweise in Versandkartons – muss lizenziert werden. Einzig sogenannte Transportverpackungen, die zum Beispiel zur Belieferung des Großhandels dienen und somit nicht beim Endverbraucher landen, sind aktuell noch von der Systembeteiligungspflicht ausgenommen. Es gibt aber eindeutige Tendenzen, dass die Ausnahme in Zukunft kassiert wird und Transportverpackungen dann ebenfalls lizenziert werden müssen. Übrigens: Es gibt keine Untergrenze für die Systembeteiligungspflicht. Verpackungen müssen ab dem ersten Gramm lizenziert werden.
Wer zu lizenzierende Verpackungen erstmals in den Verkehr bringt, muss zweierlei tun: Er muss sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister einen Account anlegen. Und er muss seine Verpackungen mengen- sowie materialmäßig an einem Dualen System beteiligen. Letzteres funktioniert bei EKO-PUNKT wahlweise online mittels EASY-LIZE-Lizenzrechner oder – bei Großmengen – über eine individuelle Anfrage. Die Systembeteiligung an einem Dualen System wird immer auf Jahresbasis abgeschlossen. Die lizenzierte Jahresmenge muss vom Lizenznehmer bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister hinterlegt werden. Jedes Jahr aktualisiert und aufs Neue.
Das Duale System ist ein speziell deutsches. Wenn Sie Verpackungen ins europäische Ausland exportieren und diese somit dort als Abfall beim Endverbraucher anfallen, müssen die Verpackungen im jeweiligen Land lizenziert werden. Wie die internationale Lizenzierung vonstattengeht und welche Anforderungen damit verbunden sind, ist von Land zu Land unterschiedlich. Hier sollten Sie sich von uns individuell beraten lassen. Mehr unter Internationale Entpflichtung
Die Anfänge des Dualen Systems in Deutschland haben gezeigt, dass es an verschiedenen Stellen hakte. Vor allem beim Thema Transparenz und Fairness. Es gab immer wieder Mittel und Wege, sich als Inverkehrbringer um die Systembeteiligungspflicht zu drücken und somit Wettbewerber zu übervorteilen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister wurde eingerichtet, um Schlupflöcher effektiv zu schließen. Sie kontrolliert, dass jeder, der Verpackungen in Verkehr bringt, für deren Entsorgung nachweislich Verantwortung übernimmt.
Für die Registrierung bei der Zentralen Stelle sind zwei Schritte nötig. Zunächst muss man namentlich sowie mit E-Mail-Adresse und Passwort einen Account für LUCID, das Verpackungsregister, beantragen. Anschließend erhält man einen Aktivierungslink für die eigentliche Registrierung. Für diese sind erforderlich:
Abschließend erhält man per E-Mail eine Bestätigung der ZSVR inklusive Registrierungsnummer. Diese wird benötigt, um bei einem Dualen System Verpackungen zu lizenzieren.
Folgende Daten werden von der ZSVR online veröffentlicht:
Die jüngste Novellierung des Verpackungsgesetzes gab es am 3. Juli 2021. Die wichtigsten darin enthaltenen Neuerungen sind:
Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen:
Auch wer Serviceverpackungen nicht als Erstinverkehrbringer nutzt und somit nicht beteiligungspflichtig an einem Dualen System ist, muss sich bei der ZSVR registrieren und hier erklären, dass er nur bereits lizenzierte Serviceverpackungen in Verkehr bringt. Gültig: ab 1. Juli 2022
Ausweitung der Registrierungspflicht auf sämtliche Hersteller:
Alle Hersteller verpackter Waren sind zur Registrierung bei der ZSVR verpflichtet. Das gilt insbesondere für gewerbliche Hersteller und Inverkehrbringer beispielsweise folgender Verpackungen:
Gültig: ab 1. Juli 2022
Neue Informationspflichten:
Letztvertreiber von Verpackungen, die nicht systembeteiligungspflichtig sind, sind verpflichtet, Endverbraucher über die Rückgabemöglichkeit und deren Sinn und Zweck informieren.
Gültig: ab 3. Juli 2022
Prüfpflicht E-Commerce:
Es dürfen in Online-Shops keine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zum Verkauf angeboten werden, die nicht vom Hersteller an einem Dualen System beteiligt wurden und nicht im Verpackungsregister der Zentralen Stelle eingetragen sind.
Gültig: ab 1. Juli 2022
Rezyklatquote bei Einwegkunststoffgetränkeflaschen:
Ab 1. Januar 2025 müssen PET-Einwegkunststoffgetränkeflaschen zu jeweils mindestens 25 Masseprozent aus Rezyklaten bestehen. Zum 1. Januar 2030 zu 30 Prozent.
Ausweitung der Pfandpflicht:
Nahezu alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen von 0,1 bis 3,0 Liter unterliegen der Pfandpflicht.
Gültig: ab 1. Januar 2022
Ausnahme: Beim Inhalt Milch-, Milchmischgetränke tritt die Pflicht erst ab 1. Januar 2024 in Kraft.
Angebot von Mehrwegalternativen:
Letztvertreiber/Befüller von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen oder Einweggetränkebechern (Gastronomie etc.) sind zum Angebot einer Mehrwegalternative verpflichtet. Diese darf nicht zu schlechteren Konditionen oder einem höheren Preis angeboten werden.
Gültig: ab 1. Januar 2023
Wir werden Sie hier auf unserer Website regelmäßig über neueste Änderungen informieren. Komplett auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie unseren Newsletter abonnieren
Private Endverbraucher im Sinn des Verpackungsgesetzes sind private Haushalte und sogenannte vergleichbare Anfallstellen. Darunter fallen zum Beispiel auch Kantinen. Entscheidend für die Definition vergleichbare Anfallstelle ist, dass Waren in der dargebotenen Form nicht weiter/erneut in Umlauf gebracht werden.
Wer seiner Verpflichtung zur Systembeteiligung, Registrierung, Datenmeldung oder gegebenenfalls Vollständigkeitserklärung nicht nachkommt, muss mit empfindlichen Bußstrafen rechnen. Die Spanne reicht von 10.000 Euro (falsche, unvollständige Datenmeldung) bis 200.000 Euro (wissentliche Umgehung der Systembeteiligung). In letzterem Fall wird außerdem ein Vertriebsverbot verhängt.
In Sachen vollständige Informationen ist die Website verpackungsregister.org das Nonplusultra. Hier finden Sie auch diverse Erklärvideos sowie einen Online-Check zur Feststellung, ob Sie konkret systembeteiligungspflichtig sind oder nicht. Den kompletten Wortlaut des Verpackungsgesetzes finden Sie hier
Es gibt einen von der Zentralen Stelle Verpackungsregister definierten Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Dieser ist allerdings äußerst komplex und für Laien schwer zu durchschauen. Wir von EKO-PUNKT, dem Kompetenzzentrum Verpackungen, bieten Ihnen an, die Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackung professionell zu ermitteln. Dabei kommen moderne NIR-Prüftechnik sowie zertifizierte Laborleistungen zum Einsatz. Mehr unter Prüfung Recyclingfähigkeit
Der Verpackungsabfall in Deutschland nimmt immer mehr zu. Um negative Einflüsse auf Umwelt und Klima zu begrenzen bzw. zu vermeiden, ist es essentiell wichtig, Verpackungen als Lieferanten für Rohstoffe zu nutzen. Das wiederum geht nur, wenn die Verpackungen auch hochgradig recyclingfähig sind. Ansonsten geht die kostbare Ressource Kunststoff verloren bzw. wird in Abfallverbrennungsanlagen vernichtet, anstatt in den Stoffkreislauf zurückgeführt zu werden. Hinzu kommt: Was an Kunststoff verbrannt wird, muss neu auf Basis des Primärrohstoffs Öl produziert werden. Das geht mit zusätzlichen CO2-Emissionen einher und macht es zunehmend schwierig, die anvisierte Klimaneutralität Europas bis 2050 (Green Deal) zu erreichen.
Als Rezyklate bezeichnet man Rohstoffe, die durch Recycling zurückgewonnen wurden und zur Herstellung von neuen Produkten dienen. Bei Rezyklaten denkt man meist automatisch an Kunststoffgranulate, es kann sich aber auch um andere Materialien wie Papierfasern oder Metalle handeln. Kunststoffrezyklate gibt es in unterschiedlichen Rezepturen und Farben, passend zum jeweiligen Produkt, das aus ihnen hergestellt werden soll. EKO-PUNKT hat durch die Kompetenzen und Kapazitäten der REMONDIS-Gruppe nahezu unbegrenzten Zugriff auf Rezyklate in jeder gewünschten Qualität. Egal ob Kunststoff, Metall oder Papier. Mehr unter Rezyklatlieferung
Rezyklate können – unabhängig von ihren materialtypischen Unterscheidungen – verschiedenen Ursprungs sein. Als Quellen kommen sowohl Reste aus kunststoffverarbeitenden Prozessen (Pre-Consumer) in Betracht als auch ausgediente Kunststoffprodukte, die vom Verbraucher der Entsorgung zugeführt werden (Post-Consumer). Verpackungen zum Beispiel. Beim Großteil der in Deutschland anfallenden Kunststoffabfälle handelt es sich um Post-Consumer-Material. Der Quelle entsprechend redet man hier von Post Consumer Rezyklaten (PCR). Entscheidend für die Herstellung hochwertiger PCR ist, dass Verpackungen und andere Kunststoffprodukte vom Verbraucher möglichst sortenrein gesammelt und dem Recycling zugeführt werden. Denn je reiner das Eingangsmaterial, desto besser lassen sich daraus Recyclingrohstoffe herstellen. Obwohl das in Deutschland sehr gut gelingt, dürfen PCR in Deutschland nur in wenigen Fällen für die Herstellung von Lebensmittelverpackungen verwendet werden. Die Gefahr von schädlichen Wechselwirkungen zwischen Verpackung und Inhalt ist dem Gesetzgeber zu groß.
Die deutsche Gesetzgebung setzt beim Thema Rezyklateinsatz auf ein Anreiz- bzw. Sanktionssystem. Zukünftig werden Hersteller, die auf Rezyklate setzen, voraussichtlich mit Fördergeldern für den Rezyklateinsatz belohnt. Im Umkehrschluss sollen schlecht recycelbare Verpackungen mit Strafzahlungen belegt werden. Darüber hinaus wird es kurz- bis mittelfristig verpflichtende Einsatzquoten geben. Bei der Herstellung von Kunststoffgetränkeflaschen ist das bereits ab 2025 der Fall.
Die Frage ist schnell und einfach beantwortet: mit EKO-PUNKT. Wir haben durch unsere Zugehörigkeit zur REMONDIS-Gruppe Zugriff auf hohe Mengen PCR in jeder gewünschten Spezifikation. Mehr unter Rezyklatlieferung