16.12.2025 – Die Europäische Kommission hat einen Entwurf einer Auslegungshilfe zur Interpretation ausgewählter Bestimmungen der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) veröffentlicht. Ziel dieser Guidance ist es, bestehende Unklarheiten in Bezug auf Definitionen, Methoden und Anwendungszeitpunkte zu beseitigen und eine einheitliche Umsetzung innerhalb der EU zu unterstützen. Der Entwurf spiegelt die derzeitige Auslegung der Europäischen Kommission wider, ist jedoch rechtlich nicht bindend.
Die zentralen Klarstellungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Definition von „Verpackung“
Die Guidance stellt klar, dass die Einordnung eines Gegenstands als Verpackung stets anhand der gesetzlichen Definition der PPWR zu erfolgen hat. Anhang I dient lediglich als indikative Liste und ersetzt die Definition nicht. Maßgeblich ist die funktionale Nutzung des Gegenstands, insbesondere seine Rolle bei der Aufnahme, dem Schutz, der Handhabung, der Lieferung oder der Präsentation von Produkten.
Abgrenzung zwischen „Hersteller“ und „Erzeuger“
Das Dokument unterscheidet klar zwischen den Rollen des Herstellers und des Erzeugers sowie deren jeweiligen Verpflichtungen. Ein detaillierter Entscheidungsbaum (Seite 8) erläutert, wie der für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) zuständige Erzeuger zu bestimmen ist – abhängig von der Verpackungsart, der Struktur der Lieferkette und dem Mitgliedstaat, in dem die Verpackung zu Abfall wird.
PFAS-Verbot in Lebensmittelkontaktverpackungen
Der Entwurf bestätigt, dass die PFAS-Beschränkungen für Lebensmittelkontaktverpackungen ab dem 12. August 2026 gelten und keine Übergangsfrist vorgesehen ist. Für die Durchsetzung wird ein stufenweiser Testansatz empfohlen, beginnend mit der Messung des Gesamtfluorgehalts, gefolgt von Bestätigungsanalysen und gezielten PFAS-Tests, sofern erforderlich.
Recyclingfähigkeit und Konformitätserklärung
Hersteller sind nicht verpflichtet, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen in der Konformitätserklärung zu bestätigen, bevor die einschlägigen delegierten Rechtsakte zu Design-for-Recycling und die zugehörige Bewertungsmethodik in Kraft treten. Bis dahin können bestehende, auf der PPWD basierende Normen weiterhin als Orientierung herangezogen werden.
Verpackungsminimierung und die Rolle von Normen
Die Guidance stellt klar, dass Marketingaspekte und Verbraucherakzeptanz für sich genommen keine Rechtfertigung für zusätzliches Verpackungsgewicht oder -volumen darstellen. Harmonisierten Normen wird eine zentrale Rolle bei der Nachweisführung der Einhaltung der Minimierungsanforderungen zugeschrieben; nach ihrer Annahme begründen sie eine Konformitätsvermutung.
Sortierhinweise nach PPWR im Verhältnis zu nationalen Kennzeichnungen
Die Kennzeichnung von Verpackungen gemäß Artikel 12 PPWR ist vollständig auf EU-Ebene harmonisiert. Nach Ablauf der jeweiligen Übergangsfristen dürfen nationale Sortierhinweise nicht mehr neben den EU-weit harmonisierten Kennzeichnungen bestehen, mit Ausnahme von Pfand- und Rücknahmesystemen.
Definition von „Verkaufsverpackungen, die dem Transport von Produkten dienen“
Das Dokument präzisiert den Anwendungsbereich von Verpackungsformaten, die sowohl als Verkaufs- als auch als Transportverpackungen einzuordnen sein können. Ob Wiederverwendungspflichten gelten, hängt in erster Linie von der Art des abgefüllten Produkts sowie davon ab, ob eine Wiederverwendung technisch machbar und ökologisch sinnvoll ist.
Der Entwurf der Auslegungshilfe bietet Wirtschaftsbeteiligten eine wichtige praktische Orientierung für die Vorbereitung auf die Umsetzung der PPWR sowie auf die kommenden delegierten Rechtsakte. Wir verfolgen die weiteren Entwicklungen aufmerksam und informieren fortlaufend über relevante Neuerungen.
Fazit
Die Entwurfsfassung der PPWR-Guidance unterstreicht, dass die Recyclingfähigkeit von Verpackungen sowie der effektive Einsatz von Rezyklaten zentrale Säulen des künftigen EU-Verpackungsrahmens sein werden. Über die reine formale Compliance hinaus wird entscheidend sein, ob Verpackungen in der Praxis in relevantem Umfang recycelt werden können und einen Beitrag zur Nutzung von Recyclingmaterial leisten, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen, den Marktzugang zu sichern und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.
Unternehmen sind daher gut beraten, sich frühzeitig mit der Recyclingfähigkeit und dem Rezyklateinsatz auseinanderzusetzen und ihre Verpackungsstrategien an die kommenden Design-for-Recycling-Kriterien sowie die Rezyklateinsatzvorgaben anzupassen.
Wie EKO-PUNKT Sie unterstützen kann
EKO-PUNKT unterstützt Unternehmen bei der praktischen Umsetzung der PPWR-Anforderungen. Zu unseren Leistungen zählen neben der Systembeteiligung in Deutschland (Verpackungslizenzierung) unter anderem die Prüfung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen, die Beratung zu Design-for-Recycling, die Klärung von EPR-Rollen und -Pflichten samt operativer internationaler Entpflichtung sowie die Unterstützung bei der Dokumentation und der Vorbereitung auf die kommenden delegierten Rechtsakte.
Wenn Sie Ihr aktuelles Verpackungsportfolio überprüfen oder sich frühzeitig auf die künftigen PPWR-Anforderungen vorbereiten möchten, stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten gerne zur Verfügung.
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Autor
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Quelle: Entwurfsfassung PPWR Guidance
Bildnachweis: KI-generiert mit DALL·E über ChatGPT (OpenAI)