19.05.2025 – Am 13. Mai 2025 hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments dem finalen Kompromiss zur EU-Verordnung über Kunststoffgranulatverluste zugestimmt. Nach intensiven Trilogverhandlungen mit dem Rat der EU steht damit der letzte Schritt vor Inkrafttreten kurz bevor. Die Zustimmung im Plenum sowie im Rat gilt als reine Formsache.
Ziel: Mikroplastik vermeiden – Umwelt schützen
Mit der neuen Verordnung soll die unbeabsichtigte Freisetzung von Kunststoffgranulat – einem der größten Eintragswege für Mikroplastik – systematisch reduziert werden. Die Maßnahmen gelten für alle Unternehmen in der EU, die jährlich mehr als fünf Tonnen Granulat verarbeiten oder transportieren, sowie für Exporteure aus Drittstaaten.
Was kommt auf Unternehmen zu?
Unternehmen müssen künftig:
- Risikobewertungspläne zur Vermeidung von Granulatverlusten erstellen (je nach Größe jährliche oder fünfjährliche Updates)
- verpflichtende Maßnahmen wie transportsichere Verpackungen, Auffangsysteme und spezielle Reinigungstechniken umsetzen
- optionale Maßnahmen wie Filtersysteme oder Gabelstaplerschutz evaluieren
Bestehende Umweltmanagementsysteme (z. B. ISO 14001) können anerkannt werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen.
Zertifizierung und Fristen
- Große Unternehmen (>250 MA): Zertifizierung binnen 24 Monaten, Erneuerung alle 3 Jahre
- Mittlere Unternehmen (50–250 MA): 36 Monate, Erneuerung alle 4 Jahre
- Kleine Unternehmen: 60 Monate, ohne Erneuerungspflicht – aber mit Dokumentationsvorgaben
Einschätzung des BDE
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (BDE) begrüßt die neue Verordnung ausdrücklich. Besonders positiv sei, dass Unternehmen bei der Umsetzung einen gewissen Spielraum erhalten und bestehende Maßnahmen anerkannt werden können.
Hinweis für Unternehmen: Jetzt prüfen, ob bestehende Prozesse bereits den Anforderungen der Verordnung entsprechen!
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Quelle: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.
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