Köln, 20. August 2025 – Eine breite Allianz aus Unternehmen und Verbänden der Verpackungs-, Konsumgüter- und Recyclingindustrie warnt vor gravierenden Marktverzerrungen durch billig importierte Kunststoffrezyklate fragwürdiger Herkunft. In einem Schreiben an die EU-Kommission appellieren die Unterzeichner, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Recyclingwirtschaft nicht durch unklare Definitionen und fehlende Schutzmechanismen zu gefährden.
Hintergrund: SUPD und PPWR im Fokus
Auslöser ist der Entwurf einer Durchführungsentscheidung der EU-Kommission zur Einwegkunststoff-Richtlinie (SUPD). Diese soll die Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung des Rezyklatanteils in Einweggetränkeflaschen regeln. Durch die geplante Angleichung der SUPD-Definition an die Verpackungsverordnung (PPWR) könnten künftig auch Rezyklate aus Drittstaaten auf die EU-Quoten angerechnet werden.
Die Allianz, zu der u. a. Alpla, REMONDIS, Werner & Mertz sowie Branchenverbände wie BDE, bvse und der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft gehören, befürchtet dadurch massive Nachteile für europäische Recycler. Billigimporte würden den Markt unter Druck setzen, Umweltziele unterlaufen und das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Rezyklatkennzeichnungen schwächen.
Risiken für Kreislaufwirtschaft und Industriepolitik
Die Verbände betonen, dass eine unkontrollierte Marktöffnung die Ziele wichtiger EU-Programme gefährden würde:
- Competitiveness Compass: Verdoppelung des Rezyklatanteils in der EU-Wirtschaft.
- Clean Industrial Deal: Verknüpfung von Wettbewerbsfähigkeit und Klima- sowie Ressourcenschutz.
Ohne klare Standards drohe eine Schwächung statt einer Stärkung der europäischen Kreislaufwirtschaft.
Forderung nach einer „Mirror Clause“
Die Unterzeichner sprechen sich dafür aus, die bisherige SUPD-Definition beizubehalten oder zumindest durch eine sogenannte „Mirror Clause“ sicherzustellen, dass importierte Rezyklate denselben Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards wie EU-Materialien entsprechen. Nur so könne fairer Wettbewerb gewährleistet werden.
Verbindung zu aktuellen Entwicklungen: Neuer Mindeststandard ab August 2025
Parallel dazu wird in Deutschland Ende August 2025 der neue Mindeststandard zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen veröffentlicht. Dieser legt strengere Anforderungen an Verpackungsdesign und Materialtransparenz fest und soll Unternehmen helfen, ihre Verpackungen konsequent kreislauffähig zu gestalten. Die Kombination aus EU-Vorgaben (PPWR) und nationalen Standards macht deutlich: Für Hersteller und Händler ist es wichtiger denn je, auf verlässliche und nachvollziehbare Recyclingstrukturen zu setzen.
Fazit
Die europäische Recycling- und Verpackungswirtschaft fordert klare Rahmenbedingungen, die Qualität und Fairness im Markt sicherstellen. Nur so können die Ziele einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft erreicht werden – zum Schutz der Umwelt, der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen.
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