23.06.2025 – Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat ein offizielles Konsultationsverfahren zur Überarbeitung des Mindeststandards gestartet – ein wichtiger Schritt hin zur nationalen Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR). Ziel ist es, den neuen rechtlichen Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen gerecht zu werden und die Harmonisierung innerhalb Europas zu fördern.
Hintergrund: Die Rolle der PPWR
Die PPWR wird voraussichtlich ab 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich gelten. Sie verfolgt das Ziel, die Recyclingquoten signifikant zu erhöhen, Verpackungsabfälle zu reduzieren und gleichzeitig durch klare Vorgaben an das Verpackungsdesign eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen. Verpackungen sollen künftig möglichst sortenrein, recyclinggerecht und wiederverwertbar gestaltet sein – und genau hier setzt der überarbeitete Mindeststandard der ZSVR an.
Neuer Aufbau und technische Weiterentwicklung des Mindeststandards
Im Rahmen des Konsultationsverfahrens wird ein grundlegender struktureller und inhaltlicher Wandel des Mindeststandards vorbereitet. Die neue Systematik berücksichtigt unter anderem:
- Den künftigen regulatorischen Rahmen der PPWR
- Neue Bewertungsmaßstäbe und Messvorgaben für die Recyclingfähigkeit
- Anpassungen bei der Definition und Bewertung einzelner Verpackungskategorien (u. a. Anhang 2)
- Erhöhte Anforderungen an die technische und werkstoffliche Verwertbarkeit
Die Neugestaltung soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit und praktische Anwendbarkeit für Unternehmen aller Branchen verbessern.
Einladung zur Mitwirkung und zentrale Termine
Interessierte Unternehmen, Verbände, Kommunen und weitere Akteure sind eingeladen, aktiv am Konsultationsprozess teilzunehmen. Stellungnahmen können bis zum 18. Juli 2025 entweder postalisch oder – bevorzugt – per E-Mail an konsultationsverfahren@verpackungsregister.org eingereicht werden.
Zudem veranstaltet die ZSVR am 26. Juni 2025 von 14:30 bis 16:00 Uhr ein Online-Briefing, in dem zentrale Inhalte und Neuerungen vorgestellt werden. Thematisiert werden unter anderem:
- Die konzeptionelle Neuausrichtung des Mindeststandards
- Relevante Änderungen im Aufbau und den Anhängen
- Die künftigen Rechtsgrundlagen der PPWR
- Konkrete Bemessungskriterien und Messvorgaben für Verpackungstypen nach Anhang 2
Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung ist besonders für Hersteller und Inverkehrbringer empfehlenswert, die sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen möchten.
Handlungsempfehlung für Unternehmen
Vor dem Hintergrund der umfassenden Änderungen sollten betroffene Unternehmen bereits jetzt damit beginnen,
- ihre aktuellen Verpackungen auf Recyclingfähigkeit gemäß den künftigen Standards zu prüfen,
- interne Prozesse entsprechend anzupassen und
- sich mit Branchen- oder Rücknahmesystemen abzustimmen.
Durch eine aktive Beteiligung am Konsultationsverfahren können branchenspezifische Herausforderungen direkt adressiert und in die finale Ausgestaltung eingebracht werden.
Mehr Informationen zum Verfahren sowie Unterlagen und Teilnahmehinweise finden Sie unter hier.
Die Konsultationsfassung des neuen Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG können Sie hier downloaden. Die Begleitinformation zur Anwendung des Mindeststandards können Sie hier downloaden.
Der Mindeststandard sowie das Verfahren zur Bewertung der Recyclingfähigkeit werden im Anschluss überarbeitet und erneut abgestimmt. Die finale Version der Ausgabe 2025 wird ab dem 29. August 2025 auf der Website der ZSVR veröffentlicht.
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Quellen: EUWID Recycling; Zentrale Stelle Verpackungsregister
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