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Verbände begrüßen geplante Ausnahmen von der PPWR-Mehrwegpflicht für Palettenhüllen und Umreifungsbänder

21. Oktober 2025 – Die Europäische Kommission plant Ausnahmeregelungen von der ab dem 1. Januar 2030 geltenden 100-Prozent-Mehrwegpflicht nach der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für Palettenhüllen und Umreifungsbänder. Diese Verpackungsformate sollen bedingungslos und zeitlich unbegrenzt von der Wiederverwendungspflicht nach Artikel 29 Absatz 2 und 3 ausgenommen werden. Branchenverbände wie European Plastic Films (EuPF) und die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) bewerten diesen Schritt als pragmatische und wissenschaftlich fundierte Anerkennung der wirtschaftlichen Realitäten.

Laut EuPF berücksichtigt der Entwurf die Ergebnisse einer im Auftrag der EU-Kommission durchgeführten Deloitte-Studie, die erhebliche Kosten- und Emissionssteigerungen bei einer vollständigen Umstellung auf Mehrweg aufgezeigt hat. Eine Lebenszyklusanalyse des IFEU-Instituts ergab sogar, dass wiederverwendbare Alternativen zu bis zu 1.700 % höheren Treibhausgasemissionen führen können.

Auch die in Artikel 29 Absatz 1 der PPWR festgelegte 40 %-Mehrwegquote ab 2030 sowie die unverbindliche 70 %-Bemühensklausel ab 2040, die den grenzüberschreitenden Verkehr betreffen, werden von den Verbänden deutlich kritisiert. Sie fordern, dass die geplanten Ausnahmen konsequenterweise auch auf diesen Bereich ausgeweitet werden. Wenn Mehrweg bei Palettenhüllen und Umreifungsbändern weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll sei, müsse dies ebenso für den grenzüberschreitenden Warenverkehr gelten.

Noch zögert die Europäische Kommission, vielmehr plane sie, einen „pragmatischen und realistischen“ Ansatz bei der Entwicklung des Durchführungsrechtsakts zu nutzen, der die Methodik zur Berechnung der Wiederverwendungsziele festlegen soll.

IK-Hauptgeschäftsführer Martin Engelmann betont: „Die geplante Ausnahme ist ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung des Marktvertrauens und zur Entbürokratisierung der Verpackungsanforderungen.“

Die Kommission müsse jetzt den nächsten Schritt gehen und auch die 40 %-Vorgabe kippen. Denn, so Engelmann: „Wenn Mehrweg für diese Verpackungsformate ökologisch unsinnig ist, muss es eine vollständige Ausnahme geben.“

Fazit:
Die geplante Ausnahme von der PPWR-Mehrwegpflicht ist ein wichtiges Signal für mehr Realismus in der europäischen Verpackungspolitik. Sie zeigt, dass ökologische Ziele und wirtschaftliche Machbarkeit im Einklang stehen müssen – auch im grenzüberschreitenden Verkehr.


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Quelle: www.euwid.de
Bildnachweis: KI-generiert mit DALL·E über ChatGPT (OpenAI)


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