Sie möchten als Erstinverkehrbringer Ihre Verpackungen lizenzieren? Und das garantiert sicher und ohne sich stundenlang mit dem Verpackungsgesetz zu beschäftigen? Dann sind Sie bei EKO-Punkt genau richtig. Mit uns haben Sie die Möglichkeit, das komplette Thema Verpackungslizenzierung in wenigen Minuten bequem online zu erledigen. Wahlweise über eine direkte Mengeneingabe oder – noch einfacher und ideal für Kleinmengenlizenzierer – mittels besonders günstiger Rundum-sorglos-Lizenzpakete.
Hier finden Sie alles zur Verpackungslizenz für Kleinunternehmer
Einmal lizenziert – alles geregelt
Unsere Expertise bei der Lizenzierung von Verpackungen (Systembeteiligung) und unsere Zugehörigkeit zur REMONDIS-Gruppe gewährleisten, dass Ihre Verpackungen ins Regal dürfen und Sie keine Überraschungen erleben
Bequem und günstig
Unsere Prozesse sind exzellent und erprobt. Unsere Preise günstig. Vergleichen Sie und entpflichten Sie Ihre Verpackungen bei EKO-Punkt. Wir sind gerne Ihr Partner, auch dann, wenn Sie nur kleine Mengen lizenzieren.
Rechts- und Vertragssicherheit
Mit der Erfahrung von EKO-Punkt sind Sie sicher. In jeder Hinsicht. Mit viel Wissen und Erfahrung wissen wir was wir tun und auf unsere rechtliche Kompetenz und wirtschaftliche Stärke ist ohnehin immer Verlass.
Das Verpackungsgesetz (gültig seit 01.01.2019) sieht vor, dass jeder, der Verpackungen in den Verkehr bringt, diese lizenziert und sich somit an den Entsorgungskosten beteiligt. Die Lizenzierung erwirbt man bei Anbietern des sogenannten Dualen Systems, die sich dann wiederum um die Sammlung und Verwertung des Materials kümmern. Ziel des Ganzen ist es, Abfallmengen generell zu reduzieren und anfallendes Verpackungsmaterial möglichst dem Recycling zuzuführen.
Informationen zur Unterscheidung nach
Wir von EKO-Punkt können Ihnen das meiste abnehmen, aber leider nicht alles. Das Verpackungsgesetz sieht unter anderem vor, dass sich alle Lizenznehmer bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister LUCID registrieren müssen. Auch der Nachweis der Lizenzierung muss durch Sie persönlich unter Ihrem LUCID-Profil erfolgen.
Wichtige Info für alle, die noch keinen LUCID-Account haben
Die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister können Sie jederzeit auch nach dem Lizenzieren vornehmen.
Auch nach dem neuen Verpackungsgesetz gilt: Ab gewissen Materialmengen muss eine Vollständigkeitserklärung abgegeben werden. Eine Verpackungslizenzierung direkt online auf eko-punkt.de ist in diesem Fall nicht möglich, weil wir Ihnen ein individuelles Angebot machen möchten. Senden Sie uns Ihre Mengen und Kontaktdaten bitte per Online-Formular. Wir machen Ihnen dann schnellstmöglich ein individuelles Angebot. Zudem können Sie sich bei Bedarf gerne telefonisch an uns wenden, um sich persönlich beraten zu lassen:
T +49 221 964897-0
> Mengengrenze Vollständigkeitserklärung: | |
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Glasverpackungen | ≥ 80 t/a |
Papier / Pappe / Kartonverpackungen | ≥ 50 t/a |
Weißblech / Aluminium / Kunststoffe / Verbundstoffe | ≥ 30 t/a |