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Bundestag beschließt Sonderabgabe für Einwegplastikprodukte

24.03.2023 – Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz müssen Hersteller bestimmter Produkte künftig in einen staatlichen Fonds einzahlen und sich so an den Kosten für die Beseitigung beteiligen.

Um Städte und Gemeinden bei der Reinigung von Straßen und Parks finanziell zu entlasten, hat der Bundestag am 2. März 2023 ein neues Gesetz verabschiedet. Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz müssen Hersteller bestimmter Produkte, die häufig achtlos in der Umwelt landen, wie Getränkebecher, Essensverpackungen oder Zigaretten künftig in einen staatlichen Fonds einzahlen und sich so an den Kosten für die Beseitigung weggeworfener Kaffeebecher und Chipstüten beteiligen. Auch Feuerwerkskörper wurden in die Regelung einbezogen.

Um die Auswirkungen des Litterings und die damit einhergehende Rohstoffverschwendung zu minimieren, hat die Bundesregierung das Gesetz auf den Weg gebracht, das die Sonderabgabe auf bestimmte Einwegprodukte vorsieht. Diese Maßnahme geht auf eine EU-Richtlinie gegen die Verschmutzung durch Einwegplastik aus dem Jahr 2019 (EU-Verpackungsrichtlinie) zurück. Die EU-Bestimmungen räumen den Mitgliedstaaten explizit die Möglichkeit ein, Hersteller von Plastikprodukten zur Verantwortung zu ziehen.

Die Sonderabgabe richtet sich nach der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Mengen und soll Einnahmen von insgesamt 400 Millionen Euro für die Kommunen generieren. In Zukunft sind weitere Regeln geplant, um eine echte Kreislaufwirtschaft umzusetzen. Hierzu zählen die Einbeziehung von Kaugummis, Pizzakartons oder Aluschalen in die Herstellerfinanzierung von kommunalen Reinigungsleistungen sowie die Verpflichtung für Verkäufer von Essen oder Kaffee zum Mitnehmen, ab 2023 auch Mehrweg anzubieten.

Erhoben werden dies Fonds-Zahlungen künftig durch eine neu geschaffene Verwaltung unter der Aufsicht des Umweltbundesamtes.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder interessieren sich für unsere Expertise im Bereich Verpackungsgesetz und Verpackungslizenzierung? Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns gemeinsam eine umweltbewusste und nachhaltige Lösung für Ihre Verpackungsanforderungen finden!

 

Autor und Ansprechpartner:

EKO-PUNKT GmbH & Co. KG
Stefan R. Munz
Leitung Innovation und Nachhaltigkeit
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