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Der neue Mindeststandard 2023 – Bewertung der Recyclinginfrastruktur vorerst unverändert

05.09.2023 – Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat am 31.08.2023 die neue Ausgabe des Mindeststandards zur Bestimmung der Recyclingfähigkeit systembeteiligungspflichtiger Verpackungen veröffentlicht. Die aktuelle Fassung fällt nach Abschluss des Konsultationsverfahrens deutlich gemäßigter aus, als es die Entwurfsfassung erwarten ließ.

Das Verpackungsgesetz sieht vor, dass Verpackungen nur dann als recyclingfähig eingestuft werden können, wenn die dazu erforderliche Recyclinginfrastruktur eingerichtet ist. Durch die Autoren des Mindeststandards wird laufend geprüft, ob und welche Kapazitäten für die unterschiedlichen Verpackungstypen bestehen. Darauf basierend veröffentlicht die Zentrale Stelle Verpackungsregister im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt jährlich – jeweils zum ersten September – eine fortgeschriebene Fassung des Mindeststandards. Angesichts der ermittelten Kapazitäten wird laut  Mindeststandard bestimmt, in welchen Fällen ein Einzelnachweis zum tatsächlichen Recycling von Verpackungen vorliegen muss. Wenn für 80% eines Stoffstroms Kapazitäten nachgewiesen werden, so wird davon ausgegangen, dass eine ausreichende Infrastruktur für das Recycling gegeben ist. Wenn weniger als 20% abgedeckt sind, müssen Unternehmen Einzelnachweise über die Verwertung liefern. Bei beschränkten Recyclingkapazitäten zwischen 20% und 80% können Einzelnachweise gefordert werden.

Kategorien zur Recyclinginfrastruktur werden zukünftig enger gefasst

Zur Förderung eines hochwertigen Recyclings von Verpackungen, ist es jedenfalls sinnvoll, die Einstufungen der Recyclingkapazitäten enger zu fassen. Dies hatte der Konsultationsentwurf auch so vorgesehen. Durch eine Begrenzung steigt die Motivation zur Ausgestaltung der Recycling-Kapazitäten, die – laut der ZSVR – zur Zeit für einige Verpackungsmaterialien eher rückläufig sind. Im Konsultationsverfahren wurde entschieden, diese Neubewertung nicht zugrunde zu legen. Dies aber nach dem Motto: „aufgeschoben heißt nicht aufgehoben“. Zur belastbaren Umsetzung müssen zunächst Mess- und Testverfahren definiert werden, um die Kapazitäten für unterschiedliche Verpackungen sauber zu ermitteln. Im Konsultationsverfahren wurde deutlich, dass solche Änderungen nur mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf anwendbar sind.

Das Thema bleibt – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der geplanten EU-Verpackungsverordnung – jedoch im Focus.

Wichtige Änderungen im Mindeststandard 2023

Die neue Ausgabe des Mindeststandards hat für das Recycling von Altglas erstmals einen Grenzwert für die Transluzenz (Lichtdurchlässigkeit) von Glas definiert. Bei einer Lichtdurchlässigkeit von unter 10% (im Wellenlängenbereich 400nm bis 780nm) gilt die Glasverpackung als nicht recyclingfähig. Solche lichtundurchlässigen Verpackungen werden in den Sortieranlagen als Störstoff aussortiert und gehen für das Recycling verloren.

Eine weitere Änderung sieht vor, dass Nitrocellulose (NC)-basierte Druckfarben im Zwischendruck als nicht recyclingfähig eingestuft werden. Diese Entscheidung basiert darauf, dass Nitrocellulose eine eingeschränkte Temperaturbeständigkeit aufweist und somit den mechanischen Recyclingprozess behindert.

Umsetzung des neuen Mindeststandards in Labor und PackLab von EKO-PUNKT

EKO-PUNKT wird die geänderten Anforderungen des Mindeststandard zeitnah in die bestehenden Prozesse zur Bestimmung der Recyclingfähigkeit integrieren. Darüber hinaus bieten wir interessierten Unternehmen Webinare zum Thema. Die Veranstaltungen am 13. September ist bereits ausgebucht. Für den Termin am 14. September sind noch einige wenige Plätze frei. Folgetermine werden wir schon bald veröffentlichen.

Akademie - Erfahrungsaustausch & Wissenstransfers // EKO-PUNKT

Über EKO-PUNKT

EKO-PUNKT ist das Duale System von REMONDIS. EKO-PUNKT hat sich als Kompetenzzentrum Verpackung, über die Lizenzierung hinaus, auf die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen spezialisiert. Mit seinem Verpackungslabor und einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit bietet EKO-PUNKT kompetente Beratungsleistungen für die Verpackungsindustrie.

Labor-Prüfung Recyclingfähigkeit von Verpackungen // EKO-PUNKT
Online-Prüfung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen // EKO-PUNKT

Quellen

https://www.euwid-recycling.de/news/wirtschaft/zsvr-neuer-mindeststandard-fuer-recyclinggerechte-verpackungen/
https://www.verpackungsregister.org/fileadmin/files/Mindeststandard/Mindeststandard_VerpackG_Ausgabe_2023.pdf

Bildnachweis

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Ansprechpartner

EKO-PUNKT GmbH & Co. KG
Stefan R. Munz
Leitung Innovation und Nachhaltigkeit
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Autor

EKO-PUNKT GmbH & Co. KG
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