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Neue Perspektiven für den Rezyklateinsatz bei Lebensmittelverpackungen durch EU-Verordnung

Verpackungen mit Lebensmittelkontakt machen etwa 50% der in Verkehr gebrachten Kunststoffverpackungen aus. Der Rezyklateinsatz im Segment blieb bislang überschaubar. Eröffnet die EU mit der Verordnung neue Perspektiven oder schafft sie neue Hürden?

Im Oktober tritt die lang erwartete neue EU-Verordnung über die Sicherheit von Materialien und Gegenständen aus recyceltem Kunststoff, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen in Kraft. Die Regelung ersetzt unmittelbar mit ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt die bis dahin geltende Verordnung (EG) Nr. 282 aus dem Jahre 2008.

Hintergrund ist das Bemühen der Recyclingindustrie, geeignete Wege für das Recycling von Kunststoffen zu finden, die bislang nicht zu Lebensmittelverpackungen verarbeitet werden durften. Mit der Verordnung erhält die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nun eine belastbare Grundlage, um die Eignung von Recyclingverfahren und die Sicherheit der mit ihnen hergestellten Recyclingkunststoffe zu bewerten.

Seit langem haben Kunststoffrecycler und ihre potenzielle Kunden wie z. B. Unternehmen der Getränkeindustrie, den Genehmigungsstau für PET-Recyclingverfahren beklagt. Trotz positivem EFSA-Gutachten hatte die Kommission oftmals keine Genehmigungen erteilt. Mit der neuen Verordnung schafft die Kommission nach eigener Einschätzung nun die Voraussetzung dafür, dass bis zu 200 werkstoffliche Verfahren für das PET-Recycling zügig genehmigt werden können. Ein wichtiger Schritt zum Beispiel für die Getränkeindustrie, die es bis zum Jahre 2025 erreichen soll, dass 25% recycelter Kunststoff in ihren Gebinden verwendet werden.

Doch es gibt auch Kritik an der neuen Verordnung, denn anders als bisher ‘‘gelten für die Nutzung von so genannten Post-Industrial-Rezyklaten nun allerdings umfangreiche und vielfach bürokratische Anforderungen“, meint Martin Engelmann von der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen.

„Durch die neuen Regeln wird der Einsatz von Rezyklaten insgesamt zunächst eher erschwert als befördert. Sie sind jedenfalls keine Grundlage, um für Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff verbindliche Rezyklateinsatz-Quoten festzuschreiben, weil gar nicht klar ist, welche recycelten Kunststoffe außer Flaschen-PET in Zukunft die hohen Anforderungen erfüllen werden“, so Engelmann weiter.

Haben Sie Fragen zum Rezyklateinsatz bei Lebensmittelverpackungen? Antworten gibt das  Kompetenzzentrum Verpackung.

EKO-PUNKT GmbH & Co. KG
Dr. Wolf Karras
Waltherstr. 49-51
51069 Köln
T +49 221 964897-45
E-Mail: Wolf.karras@eko-punkt.de

 

Autor:

EKO-PUNKT GmbH & Co. KG
Stefan R. Munz
Leitung Innovation und Nachhaltigkeit
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