12.03.2024 – In einer historischen Entscheidung haben die Verhandlungsteams des Rats der EU und des Europaparlaments am Montagabend eine vorläufige Einigung zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) erzielt.
Die PPWR ist von entscheidender Bedeutung für die Reduzierung von Verpackungsabfällen, den Schutz von Ressourcen und die Förderung einer umfassenden Kreislaufwirtschaft sowie eines funktionierenden Binnenmarkts für Verpackungen. Zuvor hatten Bedenken hinsichtlich einer möglichen Blockade seitens Deutschlands durch Bundesfinanzminister Christian Lindner für Unsicherheit gesorgt. Der "German Vote" und Bedenken bezüglich möglicher Verzögerungen stießen in der Industrie auf Kritik (mehr dazu hier).
Aufatmen und Planungssicherheit für Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen:
- Mehrwegverpflichtung für Speisen und Getränke zum Mitnehmen:
Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen werden verpflichtet, die mitgebrachten Behälter ihrer Kunden ab 2030 zu befüllen. Eine Quote von mindestens zehn Prozent für Mehrwegverpackungen in diesem Bereich wird eingeführt. - Wiederverwendungsziele für andere Anwendungsbereiche:
Ab 2030 sind verbindliche Wiederverwendungsziele vorgesehen, und ab 2040 werden indikative Richtwerte für bestimmte Anwendungsbereiche festgelegt. Kartonverpackungen sind generell von diesen Zielen ausgenommen, und Mitgliedstaaten können unter bestimmten Bedingungen für fünf Jahre von den Wiederverwendungsanforderungen ausgenommen werden. - Verbot von PFAS in Lebensmittelverpackungen:
Ein bedeutender Schritt für die Gesundheit der Verbraucher ist das ab 2026 geltende Verbot von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen; sehr langlebig) in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. - Zielvorgaben für die Reduzierung des Verpackungsverbrauchs:
Es wurden ambitionierte Ziele festgelegt, darunter eine Reduzierung des gesamten Verpackungsverbrauchs um fünf Prozent bis 2030, zehn Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040. - Mindestanteil an Rezyklateinsatz in Kunststoffverpackungen:
Die Vereinbarung sieht auch Mindestanteile an Recyclingmaterial in Kunststoffverpackungen für 2030 und 2040 vor. Ausnahmen gelten für kompostierbare Verpackungen und solche mit weniger als fünf Prozent Kunststoffanteil.
Problem Nicht-EU-Importe: Existenzielle Herausforderung
Zu klären bleibt weiterhin, ob auch Recyclingkunststoffe aus Drittländern, die in der Produktion neuer Verpackungen eingesetzt werden, auf die Erfüllung der Zielvorgaben für den Rezyklatgehalt angerechnet werden dürfen.
Aus Sicht der Dachverbände Plastics Recyclers Europe, Euric und FEAD steht die Branche einem unfairen Wettbewerb durch Importe u.a. aus Asien gegenüber. Entsprechend müsse sichergestellt werden, dass die Verordnung vorrangig die Nachfrage nach Recyclingkunststoffen fördert, die aus innerhalb der EU gesammelten und aufbereiteten Verpackungsabfällen stammen.
Nur so können ausreichende Investitionen in die Recyclinginfrastruktur in der EU sichergestellt werden.
Eine politische Entscheidung darüber wird in den nächsten Tagen erwartet.
Branchenstimmen und Reaktionen: Zwischen Erleichterung und Kritik
Branchenstimmen zu dieser vorläufigen Einigung sind unterschiedlich. Während Umweltverbände und einige Politiker den historischen Schritt zu einer nachhaltigeren Zukunft betonen, äußert die Industrie Kritik an bestimmten Regelungen und warnt vor möglichen Problemen für Unternehmen und Verbraucher.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte den gefundenen Kompromiss als einen "historischen Höchststand bei Verpackungsabfällen". Patrick Hasenkamp, Vizepräsident des VKU, betonte die Bedeutung der Abfallvermeidung und Förderung von Wiederverwendung und Recycling.
Der BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft) äußerte sich "sehr erleichtert" über die vorläufige Einigung zur EU-Verpackungsverordnung. Die neuen Regeln seien dringend notwendig, um die hochwertige ressourcen- und klimaschonende Kreislaufführung von Verpackungsabfällen voranzutreiben.
Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen äußerte hingegen Kritik an den zahlreichen Sonderregeln für Kunststoffverpackungen und Ausnahmen für Papier- und Kartonverpackungen. Die Regelungen könnten zu mehr Verpackungsabfällen, schlechter recycelbaren Verpackungen und erheblicher Rechtsunsicherheit führen, so die IK. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK, forderte gleiche Regeln für alle Verpackungsmaterialien.
Finaler Beschluss wohl Ende 2024
Diese vorläufige Einigung muss anschließend vom Rat und vom Umweltausschuss des Parlaments gebilligt werden (voraussichtlich 11. bzw. 25.3.). Das Plenum des scheidenden Parlaments soll den Text in erster Lesung annehmen (voraussichtlich 22.4.). Die Verordnung soll formell vom Rat Ende 2024 verabschiedet werden und ab 2025 umgesetzt werden.
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Quellen:
https://www.euwid-recycling.de/news/wirtschaft/bde-und-vku-begruessen-einigung-im-trilog-auf-eu-verpackungsverordnung/
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/einigung-ueber-eu-verpackungsverordnung-im-trilog/ https://www.handelsblatt.com/politik/international/verpackungen-naechstes-german-vote-industrie-kritisiert-aerger-um-plastikverpackungen-02/100018490.html https://www.derstandard.de/story/3000000210079/das-naechste-eu-vorhaben-droht-am-deutschen-widerstand-zu-scheitern https://www.recyclingmagazin.de/2024/03/05/bde-begruesst-politische-einigung-zur-eu-verpackungsverordnung/
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