04.05.2026 – Mit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) kommt es zu einer grundlegenden Verschiebung der Verantwortlichkeiten: Laut aktueller Pressemitteilung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) wird der Handel künftig selbst zum verpflichteten Akteur – insbesondere bei Eigenmarken.
Handel wird zum verantwortlichen Hersteller
Ab dem 12. August 2026 gelten neue Vorgaben für die Systembeteiligung. Demnach liegt die Pflicht zur Beteiligung am Recycling künftig beim Handel, wenn:
- Produkte unter einer Eigenmarke vertrieben werden
- importierte Waren ohne inländischen Zwischenhändler in Deutschland in Verkehr gebracht werden
Unternehmen, die Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln oder herstellen lassen, gelten damit als verantwortliche Hersteller der Verpackung. Eine Übertragung dieser Pflicht auf Lieferanten oder Lohnabfüller ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Keine Übergangsfrist – Systembeteiligung vor Vertrieb erforderlich
Besonders kritisch:
Ein Übergangszeitraum ist nicht vorgesehen. Die Systembeteiligung muss vollständig vor dem Inverkehrbringen der Ware erfolgen.
Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen, riskieren ein Vertriebsverbot für ihre Produkte.
Risiken für die Stabilität des Recyclingsystems
Die ZSVR warnt vor erheblichen Auswirkungen auf das duale System, sollten Unternehmen ihre Pflichten nicht rechtzeitig erfüllen.
Wenn bisher verpflichtete Unternehmen Mengen abmelden und insbesondere der Handel diese nicht vollständig im Rahmen seiner Mengenmeldungen übernimmt, entstehen Finanzierungslücken. Diese können die Stabilität des gesamten Systems gefährden und zudem die rechtzeitige Sicherstellung von Sortier- und Verwertungskapazitäten beeinträchtigen.
Konkreter Handlungsbedarf für den Handel
Um die neuen Anforderungen fristgerecht umzusetzen, empfiehlt die ZSVR folgende Maßnahmen:
- Verpackungsdaten bei Lieferanten abfragen (Gewichte und Materialfraktionen)
- Systembeteiligungsverträge rechtzeitig anpassen oder neu abschließen
- Registrierungsdaten im Verpackungsregister LUCID aktualisieren (inkl. Markenangaben)
- Plan- und Prognosemengen korrekt und deckungsgleich melden
- Verpackungs- und Mengendaten vollständig dokumentieren
Nur wenn diese Schritte rechtzeitig umgesetzt werden, kann die gesetzeskonforme Systembeteiligung sichergestellt werden.
Fazit
Die PPWR markiert einen klaren Wendepunkt:
Der Handel übernimmt bei Eigenmarken und bestimmten Importen die volle Verantwortung für die Systembeteiligung.
Unternehmen sind jetzt gefordert, ihre Prozesse anzupassen und rechtzeitig aktiv zu werden, um Risiken für den Vertrieb und die Finanzierung des Recyclings zu vermeiden.
Über EKO-PUNKT
EKO-PUNKT ist das Duale System von REMONDIS und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Verpackungen rechtssicher zu lizenzieren und regulatorische Anforderungen im Rahmen der erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) zu erfüllen – national wie international. Darüber hinaus bietet EKO-PUNKT Lösungen entlang der gesamten Kreislaufwirtschaft, von der Bewertung der Recyclingfähigkeit bis zur Rezyklatversorgung, und verbindet so Compliance mit konkreten Nachhaltigkeitszielen.
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Autor
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Quelle: Pressemitteilung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), „PPWR verschiebt Verantwortung auf den Handel: Ohne rechtzeitige Systembeteiligung droht ein Vertriebsverbot“, Osnabrück, 16. April 2026.
Bildnachweis: EKO-PUNKT, Logo ZSVR Zentrale Stelle Verpackungsregister