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Spanische Ratspräsidentschaft setzt Schwerpunkt auf Überarbeitung der PPWR

25.07.2023 – Die Ratspräsidentschaft Spaniens für das zweite Halbjahr 2023 hat begonnen und Präsident Pedro Sanchez hat klare Prioritäten für seine Amtszeit gesetzt. Im Rahmen dieser Prioritäten wird sich die spanische Ratspräsidentschaft auch auf die Überarbeitung des EU-Verordnungsentwurfs über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) sowie die Förderung des ökologischen Übergangs und der ökologischen Anpassung konzentrieren. Sie soll die derzeit noch geltende europäischen Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle PPWD (94/62/EG) ablösen. Leitgedanke der Überarbeitung ist die Ausrichtung auf das Konzept der Kreislaufwirtschaft.

Dies schließt die dort verankerten „Essential Requirements for Packaging and Packaging Waste“ ein, denen als bindende Vorgaben zur Verpackungsgestaltung eine zentrale Orientierungsfunktion für die gesamte Wertschöpfungskette Verpackung zukommt.

Was ist die PPWR?
Die PPWR, die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle („Packaging and Packaging Waste Regulation“) wurde Ende November 2022 von der EU im Entwurf veröffentlicht. Die PPWR ist eine grundlegende rechtliche Vorschrift, die für Verpackungen und Verpackungsabfälle aller Materialien gilt, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Sie regelt damit die Vorgaben für die Herstellung, Kennzeichnung und Entsorgung von Verpackungen in der Europäischen Union. Ziel der Verordnung ist es, den Verpackungsabfall zu reduzieren, das Recycling zu fördern und die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu verringern. Die PPWR soll den aktuellen Herausforderungen im Bereich der Verpackungsabfälle gerecht werden.

Neues aus Brüssel: Über 2500 Änderungsanträge zur PPWR
Abgeordnete des ENVI-Ausschusses haben über 2500 Änderungsanträge zum November-Vorschlag zur Überarbeitung des Entwurfes der Verpackungsgesetzgebung PPWR eingereicht. Diese Änderungsanträge betreffen verschiedene Aspekte der Verordnung und zeigen das breite Interesse an einer effektiven und umfassenden Neugestaltung der Verpackungsvorschriften.

Beispielhaft seien folgende Änderungsvorschläge genannt:

Eine große Anzahl der Änderungsanträge zielt auch darauf ab, eine neue Definition für „Recyclability“ einzuführen. Dabei wird betont, dass eine Verpackung als „recyclingfähig“ angesehen werden sollte, wenn sie nach hochwertigen, in industriellem Maßstab verfügbaren Recyclingverfahren in der Lage ist, neues Material für Anwendungen zu ersetzen, die typischerweise aus demselben Material hergestellt werden.

Die Änderungsanträge zu Artikel 6 der PPWR befassen sich mit verschiedenen Aspekten der Recyclingfähigkeit. So wird vorgeschlagen, dass ab dem 1. Januar 2030 alle Verpackungen recyclingfähig sein sollten, einschließlich der Einhaltung des Recycling-at-Scale-Erfordernisses. Darüber hinaus werden Vorschläge gemacht, kompostierbare Verpackungen einzubeziehen und die Kriterien für das „Design for Recycling“ durch das CEN festzulegen. Weitere Änderungsanträge betreffen Fristen, Bewertungsmaßstäbe, Ausnahmen, Greenwashing-Themen und Klarstellungen zur Ökomodulation.

Artikel 7 der PPWR, der sich mit dem Mindestrezyklatanteil von Verpackungen befasst, ist ebenfalls Gegenstand zahlreicher Änderungsanträge. Es werden verschiedene Ansätze zur Berechnung des Rezyklatanteils vorgeschlagen, wie beispielsweise pro Verpackungstyp und Format nach Annex II, Tabelle 1 pro Fabrik und Jahr oder als Durchschnitt der von einem Hersteller in Verkehr gebrachten Kunststoffverpackungen auf dem EU-Markt. Zudem werden Änderungen zu den Quoten und Materialien diskutiert.

Die große Anzahl der Änderungsanträge zeigt das Interesse der Stakeholder an der PPWR. Es bleibt abzuwarten, welche Vorschläge letztendlich in den Parlamentsvorschlag aufgenommen werden und welche Auswirkungen die Überarbeitungen auf den Verpackungseinsatz  haben werden. Die Experten der Fraktionen werden nun versuchen, bis September 2023 Kompromissanträge zu bilden. Im September 2023 soll schließlich die Abstimmung im ENVI-Ausschuss und im Oktober 2023 eine vorläufige Abstimmung im Plenum stattfinden.

Über EKO-PUNKT:

EKO-PUNKT ist das Duale System von REMONDIS. EKO-PUNKT hat sich als Kompetenzzentrum Verpackung auf die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen spezialisiert. Mit seinem Verpackungslabor und einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit bietet EKO-PUNKT kompetente Beratungsleistungen für die Verpackungsindustrie.

Sie haben Fragen zum Thema oder wünschen eine individuelle Beratung zum Verpackungsmanagement? Sprechen Sie uns einfach an. Wir unterstützen Sie gern.

Ansprechpartner:

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Stefan R. Munz
Leitung Innovation und Nachhaltigkeit
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