16.06.2026 – Der Deutsche Bundestag hat das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen. Mit dem neuen Gesetz werden die Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) in Deutschland umgesetzt. Gleichzeitig wird das bisherige Verpackungsgesetz durch einen neuen Rechtsrahmen ersetzt.
Ziel der neuen Regelungen ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft weiter auszubauen. Dabei sollen bewährte Strukturen in Deutschland erhalten und gleichzeitig die europäischen Vorgaben praxisnah umgesetzt werden.
Höhere Anforderungen an Verpackungen
Mit der europäischen Verpackungsverordnung und dem VerpackDG kommen auf Unternehmen zahlreiche neue Anforderungen zu. Im Fokus stehen unter anderem:
- Vermeidung von Verpackungsabfällen
- Förderung recyclingfähiger Verpackungen
- Erhöhung der Recyclingquoten
- Stärkung des Rezyklateinsatzes
- Verringerung unnötiger oder überdimensionierter Verpackungen
Für Kunststoffverpackungen werden die Recyclingquoten künftig weiter angehoben. Ziel ist es, mehr Wertstoffe im Kreislauf zu halten und die Ressourcenschonung voranzutreiben.
Ökomodulierung als zukünftiger Anreiz
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wurde zudem die Möglichkeit geschaffen, Beteiligungsentgelte künftig stärker an ökologischen Kriterien auszurichten. Verpackungen mit guter Recyclingfähigkeit und höherem Rezyklateinsatz könnten dadurch finanziell begünstigt werden. Die konkrete Ausgestaltung soll in nachfolgenden Rechtsverordnungen erfolgen.
Für Unternehmen wird es damit zunehmend wichtig, Verpackungen bereits heute unter den Gesichtspunkten der Recyclingfähigkeit und Kreislauffähigkeit zu betrachten.
Jetzt die Weichen stellen
Die Entwicklung zeigt deutlich: Nachhaltiges Verpackungsdesign wird künftig noch stärker an Bedeutung gewinnen. Unternehmen, die ihre Verpackungen frühzeitig optimieren, können sich rechtzeitig auf kommende Anforderungen vorbereiten und Wettbewerbsvorteile sichern.
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Über EKO-PUNKT
EKO-PUNKT ist das Duale System von REMONDIS und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Verpackungen rechtssicher zu lizenzieren und regulatorische Anforderungen im Rahmen der erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) zu erfüllen – national wie international. Darüber hinaus bietet EKO-PUNKT Lösungen entlang der gesamten Kreislaufwirtschaft, von der Bewertung der Recyclingfähigkeit bis zur Rezyklatversorgung, und verbindet so Compliance mit konkreten Nachhaltigkeitszielen.
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Autor
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Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-verpackungsrecht-1183826
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