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Zum 1. Januar 2024: Pfand auch für Milch und Milchmischgetränke

21.01.2024 - Zum 1. Januar 2024 wurde die Pfandpflicht in Deutschland auf Milch und Milchmischgetränke ausgeweitet, sowohl für Einweg- als auch Mehrwegverpackungen von Milchprodukten. Das bedeutet, dass Milch, Kakao, Joghurt und ähnliche Produkte, die in Einwegkunststoffgetränkeflaschen verkauft werden, seither mit einem Pfand belegt werden müssen. Dies betrifft alle Produkte mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent. 
Zudem sind von der neuen Regelung auch sonstige trinkbare Milcherzeugnisse wie Joghurt und Kefir betroffen, wenn sie in Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit mehr als 0,1 Liter und weniger als drei Liter angeboten werden.

Seit 2022 ist in Deutschland ein Pfand auf fast alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Für Milch und Milchmischgetränke galt seit 2022 noch eine Übergangsfrist, damit Hersteller und Vertreiber sich aufgrund erhöhter hygienischer Anforderungen entsprechend vorbereiten konnten.  

Auswirkungen für die dualen Systeme

In Deutschland wird die Entsorgung von Verpackungen durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) geregelt, das Hersteller verpflichtet, sich an einem dualen System wie beispielsweise EKO-PUNKT zu beteiligen und so für die ordnungsgemäße Entsorgung ihrer Verpackungen an Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen zu sorgen. 

Für die dualen Systeme wird die Einführung der erweiterten Pfandpflicht nicht ohne Auswirkungen bleiben. Denn bislang landeten die nunmehr pfandpflichtigen Verpackungen von Milchprodukten im gelben Sack oder der gelben Tonne. 

Durch das Pflichtpfand auf Milchgetränke fallen ab 2024 rund 30.000 Tonnen Verpackungen als Lizenzmenge der Dualen Systeme weg. Dies hat sich in der Kalkulation der Lizenzentgelte des Jahres 2024 kostentreibend niedergeschlagen.

Das ändert sich für Hersteller und Handel 

Seit Januar werden die betroffenen Milch und Milchmischgetränke über das Pfandsystem der DPG Deutschen Pfandsystem GmbH zurückgenommen.  Alle entsprechenden Produkte müssen dazu mit dem maschinenlesbaren Pfandsiegel der DPG ausgezeichnet sein.

Die Rücknahme erfolgt über die bestehende Automaten-Infrastruktur des Handels oder aber auch manuell zum Beispiel an Tankstellen und Kiosken, die diese Produkte verkaufen. Die so gesammelten Verpackungen werden dann in Zählzentren – wie sie beispielsweise von REMONDIS betrieben werden – gezählt und dem Recycling zugeführt.  

Der Milchindustrie-Verband (MIV) hatte bereits 2017 Bedenken über eine mögliche Pfandpflicht für Milchprodukte geäußert. Saure und vergorene Restmilch riecht unangenehm und sei besonders im Lebensmittelhandel unhygienisch, so der MIV. Dies könnte auch insbesondere im Sommer zu Geruchsbelästigung für Kunden und Mitarbeiter führen. Zudem ist das Reinigungsverfahren der zurückgegebenen Milchprodukte aufwendiger und damit kostenintensiver.  

Die Händler wissen um die speziellen hygienischen Herausforderungen und haben sich in der Übergangszeit seit 2022 laut eigener Aussage bestmöglich vorbereitet. So stellen sie sich auf höhere Reinigungszyklen ein, um Geruchsbelästigungen weitestgehend zu vermeiden. Ob das ausreichen wird oder die dadurch höheren Personalkosten perspektivisch an die Kunden weitergegeben werden müssen, bleibt abzuwarten.  

Das ändert sich für Verbraucher 

Verbraucher müssen beim Kauf entsprechender Milch oder Milchmischgetränke einen Pfandbetrag in Höhe von mindestens 25 Cent zahlen, wie sie es auch schon von anderen mit Pfand belegten Einweggetränkeverpackungen kennen. Geben sie die restentleerten Verpackungen dort zurück, wo Getränke in Einwegkunststofflaschen vertrieben werden, etwa im Supermarkt, erhalten sie den entsprechenden Pfandbetrag zurückerstattet.  

Über EKO-PUNKT

EKO-PUNKT ist das Duale System von REMONDIS. EKO-PUNKT hat sich als Kompetenzzentrum Verpackung auch auf die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen spezialisiert. Mit seinem Verpackungslabor und einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit bietet EKO-PUNKT kompetente Beratungsleistungen auch für die Verpackungsindustrie.

Ansprechpartner 
 
EKO-PUNKT GmbH & Co. KG 
Stefan R. Munz 
Leitung Innovation und Nachhaltigkeit 
Waltherstr. 49-51 
51069 Köln 
+49 221 964 897-61 
Stefan.MunznoSpam@eko-punkt.de

Autor 
 
EKO-PUNKT GmbH & Co. KG 
Marco Haiplik  
Marketing Manager 
Waltherstr. 49-51 
51069 Köln 
+49 221 964 897-62 
Marco.Haiplik@eko-punkt.de

Quellen: 
https://www.recyclingmagazin.de/2023/12/27/ab-2024-pfandpflicht-auch-fuer-milch-und-milcherzeugnisse-in-flaschen-aus-einwegplastik/ 
https://www.umweltbundesamt.de/themen/ausweitung-der-pfandpflicht-ab-dem-1-januar-2024-0#:~:text=Das%20Verpackungsgesetz%20verpflichtet%20die%20Hersteller,Abgabe%20an%20den%20Endverbraucher%20erheben 
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/einwegpfand-erweitert-2249762  
https://dpg-pfandsystem.de/index.php/de/das-einwegpfandsystem/wissenswertes/104-gesetzesaenderungen/344-ausweitung-pfandpflicht-januar-2024.html 
https://www.euwid-recycling.de/news/wirtschaft/2024-weniger-kunststoffverpackungen-im-dualen-system-erwartet-221223/  

Bildnachweis: AdobeStock_240563


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