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Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte und geplante Selbstveranlagung durch Inverkehrbringer

05.09.2022 –  NEWS: Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte und geplante Selbstveranlagung durch Inverkehrbringer

Der Einsatz gut recycelbarer Verpackungen soll gefördert werden. So will es das Verpackungsgesetz. Da die bestehende Regelung im § 21 des Gesetzes aufgrund eines Webfehlers bislang mehr oder weniger wirkungslos geblieben ist, wird der Gesetzgeber nachbessern. Die zukünftige Ausgestaltung des § 21 und des in diesem Zusammenhang diskutierten Fonds-Modells ist aber nach wie vor offen. Immerhin besteht zwischen den beteiligten Wirtschaftskreisen und den Beratern des Umweltbundesamtes Einigkeit darüber, dass die Malus-Zahlungen für Verpackungen, deren Recyclingfähigkeit einen bestimmten Schwellenwert nicht erreichen, festgeschrieben werden. Sie werden demnach nicht Gegenstand des Wettbewerbs zwischen den Dualen Systemen sein. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang eine Recyclingfähigkeit von 90% und ein Malus-Niveau von bis zu EUR 300,- je Tonne. Bemessungsgrundlage hierfür soll eine Weiterentwicklung des Mindeststandards für systembeteiligungspflichtige Verpackungen von Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und Umweltbundesamt (UBA) sein. Auch besteht Konsens darüber, dass diese Regelung auf alle Verpackungen anzuwenden ist, um Diskriminierungen von Verpackungsmaterialien und ökologisch nachteilige Ausweichbewegungen zu vermeiden.

Die Entscheidung darüber, ob Malus-Zahlungen an den geplanten Fonds zu leisten sind oder nicht, sollen Inverkehrbringer von Verpackungen nach dem derzeitigen Stand der Diskussion zukünftig in eigener Verantwortung treffen. Dies setzt die Kenntnis der Recyclingfähigkeit jeder einzelnen Verpackung voraus. Unterstützt werden soll diese Selbstveranlagung durch einen Positiv-Katalog, dessen Ausgestaltung und Anwendung derzeit aber noch völlig im Dunkeln liegt.

EKO-PUNKT, das Kompetenzzentrum Verpackung, wird seine Kunden bei der geplanten Selbstveranlagung unterstützen und empfiehlt dazu bereits heute die Prüfung der Verpackungen hinsichtlich ihrer Recyclingfähigkeit. Die frühe Kenntnis der Recyclingfähigkeit des eigenen Verpackungssortiments verhilft zu mehr Planungssicherheit bei der Prognose der zukünftigen Fonds-Beiträge und des Verpackungsrecyclings.

EKO-PUNKT empfiehlt in diesem Zusammenhang den 360 Grad-Check seines Verpackungslabors. Weitere Informationen unter https://www.eko-punkt.de/oekodesign/pruefung-recyclingfaehigkeit/.

EKO-PUNKT GmbH & Co. KG
Stefan R. Munz
Leitung Innovation und Nachhaltigkeit
Waltherstr. 49-51
51069 Köln
T +49 221 964 897-61
E-Mail: Stefan.MunznoSpam@eko-punkt.de


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